Haushaltsnahe Dienstleistungen
Die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt aufgenommenen Haustiers kann als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung gelten. Das bedeutet, dass Sie diese Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben können, sofern die Maßnahmen in Ihrem Haushalt erfolgen. Dies kann eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen, besonders wenn Sie regelmäßig auf die Hilfe eines Tiersitters angewiesen sind.
Welche Ausgaben akzeptiert das Finanzamt?
Das Finanzamt akzeptiert folgende Ausgaben:
- Versorgung und Betreuung eines Haustieres im Haushalt des Tierhalters durch einen fremden Tiersitter, zum Beispiel während Ihres Urlaubs. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs bestätigt dies für eine Hauskatze (BFH-Urteil vom 3.9.2015, Az. VI R 13/15). Dies bedeutet, dass Sie die Kosten für die Betreuung Ihrer Katze durch einen professionellen Tiersitter steuerlich geltend machen können, solange die Betreuung in Ihrem Haushalt stattfindet.
- Beschäftigung mit dem Tier und damit verbundene Reinigungsarbeiten durch einen Tier-Sitter. Dies umfasst nicht nur das Füttern und Pflegen des Tieres, sondern auch das Reinigen des Katzenklos oder das Säubern von Schlafplätzen und Futterstellen.
Wie geben Sie die Kosten in der Steuererklärung an?
Um die Kosten für die Tierbetreuung in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen, sollten Sie folgende Schritte beachten:
- Rechnungen und Belege sammeln: Stellen Sie sicher, dass Sie alle Rechnungen und Belege für die erbrachten Dienstleistungen aufbewahren. Diese sollten den Namen und die Anschrift des Dienstleisters, die Art der Leistung sowie den Zeitraum und die Kosten der Betreuung enthalten.
- Angabe in der Steuererklärung: Tragen Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung unter dem Punkt „haushaltsnahe Dienstleistungen“ ein. Hierfür gibt es spezielle Felder, in denen Sie die Ausgaben detailliert angeben können.
- Nachweise einreichen: Reichen Sie die gesammelten Belege zusammen mit Ihrer Steuererklärung ein, um die Ausgaben nachzuweisen.
Fazit
Nutzen Sie diese Möglichkeit, um nicht nur Ihre Katze gut versorgt zu wissen, sondern auch Ihre Steuerlast zu senken. Die steuerliche Anerkennung von Tierbetreuungskosten kann eine erhebliche finanzielle Erleichterung darstellen und Ihnen helfen, die bestmögliche Betreuung für Ihr geliebtes Haustier sicherzustellen.